Manchmal mag ich die deutsche Rechtssprechung
Wenn ich sowas lese
Gute Nachrichten für Papi, schlechte für die Plattenfirmen: Der Inhaber eines Internet-Zugangs haftet nicht notwendigerweise, wenn über diesen Anschluss illegal Inhalte in Tauschbörsen bereitgestellt werden. Das haben Richter in Frankfurt und München entschieden. Die beiden Urteile stehen jedoch gegen Entscheidungen anderer Gerichte.
dann mag ich die Deutsche Rechtsprechung, welche meist nach der Methode, du hast was damit zu tun du bist Schuldig urteilt, doch ein bisschen.
via Golem