Konkurrent darf Marke für Google AdWords verwenden
Nettes Urteil, Werber dürfen im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 6 W 17/08) wie schon die Vorinstanz, das Landgericht, entschieden. Das bedeute endlich das Ende eine Abmahnwelle im Internet!