Google Analytics rechtskonform?
Immer mal wieder gibt es ja eine Datenschutz bzw Rechtskonformitäts Betrachtung von einzelnen Google Diensten. Das Thema Google Analytics verunsichert ja schon länger Webseitenbetreiber.
Für Deutschland ist dies alles im Telemedien Gesetz geregelt, Folgendes ist erlaubt: Analysen für Werbung, Marktforschung oder bedarfsgerechte Gestaltung des Webauftritts, wenn die Daten pseudonymisiert beziehungsweise anonymisiert verwendet werden. Die meisten Tools realisieren dies via IP Adresse, genauso wie Google Analytics. Google Analytics erfasst die IP-Adresse standardmäßig vollständig, dies ist der Knackpunkt an der Geschichte.
Die Kernfrage an sich ist also, gehört die IP Adresse schon zu den personenbezogenen Daten?
Vom Grundverständnis her würde ich aus dem Bauch heraus ja sagen, aber je länger ich drüber nachdenke nein. Welche Daten kann ich via IP ermitteln? Ich kann einen Nutzer grob Referenzieren woher er stammt, also eine Geolokalisation durchführen. Mit der IP kann beim Provider angefragt werden wer der Anschlussinhaber ist, ähmm Moment, das kann ich nicht und das ist meiner Ansicht nach der Knackpunkt bis auf die Geolokalisation kann ich als Webseiten Betreiber keinerlei Rückschlüsse treffen.