Ferienwohnungen in Wohngebieten
Ferienwohnungen in Wohngebieten, ein Thema, was zur Zeit im Tourismusland mecklenburg vorpommern heiß diskutiert wird. Hintergrund der Geschichte in einem Urteil des Verwaltungsgerichtes was die Nutzung von Ferienwohnungen in Wohnarealen als unrechtmäßig eingestuft hatte. Dies betraf eigentlich so gut wie alle B-Pläne vor dem Jahr 2007. Die Bauordnungsbehörden agieren jetzt entsprechend. Die Kommunen hatten schon länger Zeit ihre B-Pläne anzupassen, jedoch gibt es wie immer im Leben Befürworter und Gegner. Befürworter klar die Vermieter von solchen Objekten und Gegner zum Beispiel Nachbarn die sich durch die ständigen Bewohnerwechsel belästigt fühlen. Gerade in großen Ostseebädern wie im Ostseebad Kühlungsborn ist dies ein Problem.
Wenn man sich manche neuen Wohngebiete anschaut, das sieht man das angesprochene Ausmaß schon deutlich. Da kann man im Winter in manchen Straßenzügen das Licht abschalten.
Die Kleinvermietung hat aber historischen Charakter in unserem Bundesland und ist auch kein unerheblicher Faktor. Man spricht von rund 40 000 Betten in privat vermieteten Ferienwohnungen, womit ein Umsatz von 350 Millionen Euro im Jahr erzielt.
Die Lösung des Problems ist nun das jede Gemeinde nun alle Bebauungspläne anpasst, wenn man drüber nachdenkt, eigentlich recht unsinnig. Aus meiner Sicht muss man politisch das Urteil hinterfragen und dann mit einem generellen Erlass dies landesweit regeln. Eine Hoffnung die immer noch viele Kommunen hegten, doch dieser Hoffnung hat Wirtschaftsminister Glawe nun einen Strich durch die Rechnung gemacht. Mit der Äußerung, man müsse jeden Einzelfall für sich betrachten, machte er deutlich das es dort keine Regelung seitens der Landesregierung geben wird. Sein „Superministerium für wirtschaft, Bau und tourismus“ umfasst alle involvierten Regierungsbereiche.
Schade eigentlich und traurig zugleich wie nun ein ganzer Wirtschaftszweig beeinträchtigt wird. Letztendlich werden nun die einzelnen Kommunen, dies in aufwendigen und kostenintensiven Verfahren zu regeln. Ich kenne bis dato noch keine Kommune die sich entsprechend gegen so eine Nutzung ausgesprochen hat. Dies erfordert Zeit und geld, was sich auch nachhaltig auf die Vermietung dieses Jahr auswirkt. Die Bauordnungsbehörden haben teilweise die Vermietung untersagt. Für die betroffenen Vermieter bedeutet dies auch enorme finanzielle Ausfälle. Manche haben die Hausfinanzierung darauf aufgebaut usw..
Ich persönlich empfinde die mal als ein klassisches Versagen unserer Landesregierung.