Mrz 06 2008

         

Konkurrent darf Marke für Google AdWords verwenden

Geschrieben von Thomas um 08:17 in Allgemein

Nettes Urteil, Werber dürfen im Internet den Namen einer Konkurrenzmarke als Schlüsselbegriff für Werbung auf Suchmaschinen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit einem heute veröffentlichten Urteil (Az.: 6 W 17/08) wie schon die Vorinstanz, das Landgericht, entschieden. Das bedeute endlich das Ende eine Abmahnwelle im Internet!

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