Verbraucherzentrale NRW mahnt Telekom ab
Die Telekom hat mit Beginn des Monats eine „Drosselungsklausel“ in ihre Verträge mit aufgenommen. Wer ein bestimmtes Transfervolumen überschreitet wird auf 384 kbit je Sekunde gedrosselt. Darüber wurde ja schon zu genüge im Netz diskutiert und geschimpft. Ich finde das übrigens gut, jedoch sollte hier nicht gedrosselt werden, sondern der Tarif um x Euro teurer werden. Ganz normales Leistungsprinzip, wer mehr braucht, muss auch mehr dafür Zahlen, wie bei allen anderen Sachen auch.
Wie jetzt bekannt wurde hat aufgrund dieser Vertragsklausel nun die Verbraucherzentrale NRW die Telekom für diese abgemahnt. Neben vielen Punkten fand ich jedoch diesen in der Begründung toll:
Die verbleibende Übertragungsrate von 384 kbit/s macht eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich.
Wenn ich sowas lese geht mir natürlich die Hutschnur hoch. Wir leben hier im Bundesland mit den meisten Flecken wo kein DSL verfügbar ist bzw die Kunden gerade im ländlichen Raum sich über Anschlüsse mit 384 kbit erfreuen dürfen. Naja eigentlich sind Sie schon froh solche Anschlüsse haben zu dürfen. Vielleicht sollten sich die Verbraucherzentralen mal da stark machen, weil diese Kunden zahlen den gleichen Tarif wie der Normalnutzer mit 6000er Leitung in der Stadt.