Online Durchsuchung gestoppt
„Die Befugnis des Verfassungsschutzes zur Online-Durchsuchung verletzt das Grundgesetz und ist damit nichtig.“, so lautete die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Somit ist das generelle Ausspähen von Computern rechtswidrig. In begründeten Fällen und mit damit verbundenen richterlichen Beschluss sei ist die Online Durchsuchung aber zulässig.